Baustoffauktion 2019
Im Rahmen des Strohfestes am 16. Juni 2019 organisieren wir auf unserem Bauhof die inzwischen fünfte Versteigerung von Baustoffen.
Dabei versuchen wir, bei der Auswahl der angebotenen Stücke einen möglichst umfangreichen Querschnitt durch das Angebot unserer historischen Baustoffe aufzuzeigen.
Versteigerungsbedingungen
- Die Denkmalhof Gernewitz gGmbH (Versteigerin) versteigert am 16.06.2019 ab 14:30 Uhr Gegenstände im eigenen Namen und Rechnung.
- Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Auktion als Bieter ist die sofortige Barzahlung bei Erteilung des Zuschlags.
- Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor Versteigerungsbeginn besichtigt und geprüft werden.
- Die Gegenstände sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, ohne Gewähr und ohne Haftung für offene und versteckte Mängel.
- Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitszusagen oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne.
- Es sind persönliche und schriftliche Gebote möglich. Schriftliche Gebote müssen bis zum 16. Juni 2019, 12:00 Uhr vorliegen.
- Die Reihenfolge der Versteigerungsgegenstände liegt im Ermessen der Versteigerin.
- Die Versteigerin kann jederzeit einen Aufruf zurückziehen.
- Der erste Aufruf erfolgt zu dem im Katalog ausgedruckten Limitpreis. Gesteigert wird bis 30 Euro in Schritten um 2 Euro, über 30 Euro in Schritten um 5 Euro.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgegeben wird und der Limitpreis erreicht ist.
- Sollte es Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag geben, kann durch einen erneuten Aufruf die Situation geklärt werden.
- Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist.
- Jeder Bieter handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Steigert ein Bieter im Auftrag Dritter, so haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist.
- Eine Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
- Erfolgt ein Erwerb als Folge eines schriftlichen Bietauftrags, wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist.
- Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis incl. 7% MwSt.
- Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt und abgenommen, kann ihn die Versteigerin auf Kosten des Käufers einlagern.
Änderungen vorbehalten
036428 / 683-0
036428 / 683-30
info@denkmalhofgernewitz.de
DENKMALHOF GERNEWITZ gGmbH
Gernewitzer Straße 30
07646 Stadtroda
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